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Gute Dental-Praxis (GDP®)

1 Einleitung

Die Gute Dental-Praxis befaßt sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Bedingungen, unter denen zahnärztliche Behandlungen geplant, durchgeführt, dokumentiert und überwacht werden.

Zweck der Guten Dental-Praxis ist es, die Qualität von zahnärztlichen Behandlungen zu sichern und zu verbessern. Sie dient dem Schutz der Patienten und der Versicherten- gemeinschaft, bei der Sicherung von Diagnostik und Ausführung der Behandlungsverfahren, vor unbegründeten Behandlungen, vor Unsicherheiten in der Ausführung der Behandlungsverfahren und vor Gesundheitsschäden.

Die Grundsätze gehen vom Prinzip der Qualitätsnachweisführung aus: Die Verantwortung für die Qualität der zahnärztlichen Behandlung liegt ungeteilt bei dem behandelnden Zahnarzt. Die Therapiefreiheit des Zahnarztes bleibt unangetastet. Ziel ist es, durch Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der dokumentierten Behandlungsverfahren und Behandlungsabläufe das Vertrauen der Patienten und der Kostenträger in eine gleichmäßige Qualität der Diagnostik und Behandlung herzustellen, die Entwicklung von zuverlässigen Behandlungsverfahren zu fördern und Erfahrungen des Zahnarztes und der Zahnheilkunde für den Patienten zu nutzen.